BEITRAGSORDNUNG
Arbeitsstunden
(in der Beitragsordnung)
Zur Pflege, Verbesserung & Instandhaltung der Vereinseinrichtungen sowie den Plätzen und ggf. anderen vereins-internen Aufgaben wird von allen aktiven Mitgliedern ab vollendetem 13. Lebensjahr (ab 14 Jahren) eine Arbeitsleistung gefordert.
Die Arbeitsleistung kann durch einen Geldbetrag abgelöst werden. Der Umfang der Arbeitsleistung (5h) und die Höhe des Ablösebetrages (20€/Stunde) wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Seit 2021 pflegen wir die geleisteten Stunden in einer Excel, die ihr als Pivot und 1x monatlich aktualisiert einsehen können.
Unter Eurer Club ID (bestehend aus Initialen und Geburtsjahr) könnt Ihr euch filtern und auch Details zu den Terminen, an denen ihr vor Ort ward einsehen.
Wichtig:
Wenn der Verein Arbeitseinsätze in SPOND einträgt, sind diese von Euch zu nutzen. Es gibt genügend Möglichkeiten im Frühjahr zum Start der Sommer-Saison, danach finden nur noch vereinzelt Arbeitseinsätze statt, da keine Notwendigkeit mehr besteht.
Zum Ende des Jahres wird der Verein NICHT anfangen von Euch versäumte Arbeitsstunden durch nicht notwendige Arbeiten auszugleichen.
Wer keine Arbeitseinsätze ableisten möchte, kann den Betrag von 5h á 20,00 EUR
(100,00 EUR) direkt auf das Vereinskonto überweisen, anderenfalls wird dieser Betrag nach Benachrichtigung am Ende des Jahres per SEPA eingezogen.